
Laut einer Befragung von deutschen Standesbeamten aus dem Jahr 2010 schließen etwa fünf Prozent der Ehepartner ihre Ehe im Ausland. Schottland ist ein beliebtes Ziel für eine Hochzeit im Ausland. Wer hier heiraten will, braucht einen gültigen Reisepass, eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung, eine internationale Geburtsurkunde, ein Ehefähigkeitszeugnis, eine Marriage License und – falls vorhanden – ein rechtskräftiges Scheidungsurteil. Die internationale Geburtsurkunde und die Aufenthalts- oder Meldebescheinigung sind in der Meldebehörde, und das Ehefähigkeitszeugnis ist im Standesamt anzufordern. Die Marriage License lässt sich im Internet kostenlos ausdrucken und muss auf Englisch ausgefüllt sein. Hier werden die wichtigsten Fakten des zukünftigen Paares festgehalten wie zum Beispiel die genaue Beschreibung des Berufes.
Alle Dokumente müssen 21 Tage vor dem Trauungstermin bei dem Standesbeamten in Schottland in beglaubigter englischer Übersetzung vorliegen. Die Beglaubigung gibt es in jedem britischen Konsulat. Für eine Hochzeit in Schottland ist keine Aufenthaltspflicht vor der Trauung notwendig. Das Aufgebot ist spätestens 15 Tage vor der Eheschließung einzureichen, und für die Trauung selbst müssen zwei Zeugen anwesend sein und eventuell ein Dolmetscher. Dies hängt von dem jeweiligen Standesbeamten ab. Damit die Trauung in Deutschland anerkannt wird, muss diese mit einer Apostille versehen sein. Diese kann über das Legalisation Office angefordert werden.
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